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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Version 1 / 2011)

1. Zweck und Geltungsbereich

 

Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist es, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen unseren Kunden und der signart gmbh zu schaffen.

 

Diese AGB gelten grundsätzlich als Vertragsbestandteil aller Werklieferungs- und Werkverträge, die wir mit unseren Kunden abschliessen.

 

Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen, gehen sie den Bestimmungen der AGB vor. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung der signart gmbh rechtswirksam.

 

2. Bestellung / Anfragen

 

Bestellungen und Offertenanfragen sind schriftlich an uns zu richten. Bei mündlichen Bestellungen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir die Haftung für Fehler ab.

 

3. Preise und Versandkosten

 

Massgebend sind unsere schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich exkl. MwSt, Porto und Verpackung in Schweizer Franken.

 

Für Porto-, Transport- und Verpackungskosten werden unsere jeweils gültigen Pauschalzuschläge erhoben. Das Verpackungsmaterial wird in der Regel nicht zurückgenommen.

 

4. Lieferfrist

 

Die in unseren Angeboten und Bestätigungen angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Für Logo- und Textsystem-Aufträge sowie für einfache Grossformat-Digitaldrucke gelten je nach Umfang Lieferfristen von 2 bis 5 Arbeitstagen. Für Spezialanfertigungen und Montagen vor Ort werden Termine nach Absprache vereinbart.

 

Bei einer vereinbarten Anzahlung beginnt die Lieferfrist nach Leistung der Anzahlung zu laufen.

 

5. Lieferung

 

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Befindet sich der Besteller mit der Annahme in Verzug, lagert die zum Liefertermin fertiggestellte Ware bis zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns. Bei Serienproduktionen werden Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der in Auftrag gegebenen Stückzahl vom Besteller akzeptiert.

 

6. Kleinmengenzuschlag

 

Bei Bestellungen unter CHF 50.— Nettowarenwert wird der fehlende Differenzbetrag bis CHF 50.— zusätzlich verrechnet. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Produktionen / Lieferungen an Laufkundschaft.

 

7. Mängelrüge

 

Der Besteller hat uns jeden Mangel, innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum schriftlich mitzuteilen. Vor einer Rücksendung sind wir in jedem Fall zu orientieren.

 

Geht bei uns innert dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

 

8. Garantie und Haftung

 

Unsere Garantie beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss unseren Angaben. Bei fehlerhafter Ware wird nur der Warenwert ersetzt. Anspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Die gelieferte Ware muss vor deren Verarbeitung geprüft werden. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird (ausser für grobes Verschulden) generell ausgeschlossen. Der Kunde entscheidet, auf welches Trägerobjekt unsere Produkte montiert werden sollen. Er trägt die alleinige Verantwortung für allfällige Schäden, die am Trägerobjekt dadurch entstehen, wie Spannungsrisse und ähnliches. Gleiches gilt für Farbveränderungen und Lackschäden, die bei der Entschriftung sichtbar werden bzw. entstehen können.

 

Verursachen sturmartige Winde oder andere Unwettereinflüsse Schäden an unseren Produkten, ist die Haftung der signart gmbh dafür sowie für allfällige Folgeschäden ausgeschlossen.

 

Sollte ausnahmsweise ein Mangel eintreten, so räumt der Kunde der signart gmbh das Recht ein, die mangelhafte Ware so rasch als möglich kostenlos zu ersetzen oder zu verbessern. Erst in zweiter Priorität darf der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Ware wird nur dann kostenfrei zurückgenommen, wenn dem Besteller weder Ersatz oder Verbesserung der Ware noch eine Preisminderung zugemutet werden kann.

9. Urheber- oder Reproduktionsrechte

 

Der Besteller haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Bestellung. Eine Haftung der signart gmbh ist ausgeschlossen.

 

10. Zahlung

 

Zahlung innert 30 Tagen netto ohne Skontoabzug. Die signart gmbh ist berechtigt, die üblichen Verzugszinsen zu verlangen. WIR-Zahlungen werden keine akzeptiert. Je nach Auftragsart behalten wir uns vor, folgende Zahlungsweise zu verlangen: 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Ablieferung und 1/3 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung.

 

11. Vorstudien, Muster und Prototypen

 

Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben Eigentum der singart gmbh und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Die signart gmbh ist berechtigt, die entstandenen Kosten für Ihre Aufwendungen zu verrechnen. Vor Herstellung einer bestellten Serie kann der Kunde Muster verlangen. Das Muster bzw. der Prototyp ist massgebend für Qualität und Ausführung der Ware.

 

12. Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge

 

Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge bleiben stets in unserem Eigentum, auch wenn der Besteller einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Dagegen verpflichten wir uns in diesem Falle, ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden mit diesen Mitteln keine Produktionen für Dritte durchzuführen. Eine allfällige Aufbewahrung der Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleibt allein unserem Entscheid überlassen.

 

13. Archivierung von Daten und Filmen

 

Die Daten und Filme werden ohne Aufforderung des Bestellers von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.

 

14. Aushändigung von Daten

 

Für die Aushändigung der Logos und der von uns erstellten Druckdaten ist eine Pauschale von CHF 100.— pro Datenträger zu entrichten. Die Verrechnung evtl. Konvertierung in andere Datenformate sowie die Absicherung auf vom Besteller gelieferte Datenträger erfolgt nach Aufwand.

 

15. Vorlagen und überlassene Daten

 

Vorlagen wie z.B. Dia, Reinzeichnungen usw. sowie überlassene Daten bewahren wir auf Gefahr des Bestellers bis zur Auftragserledigung auf. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass uns unwiederherstellbare Originale nur gegen entsprechenden Vermerk ausgehändigt werden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir die erhaltenen Unterlagen für unsere Zwecke verwenden und Vorlagen evtl. auch zuschneiden dürfen. Eine Haftung für von uns zu produktionstechnischen Zwecken verwendete Vorlagen besteht nicht.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freienbach. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

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